Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Velunia Immobilienmanagement GmbH für Kooperationspartner
Stand: 13.05.2024
Präambel
Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit Homesell24 akzeptieren Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, sind diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können unter www.homesell24.de/agb/partner eingesehen werden.
1. Geltungsbereich
1.1
Diese AGB finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Velunia Immobilienmanagement GmbH (nachfolgend „Homesell24“) und Firmenkunden, denen Homesell24 Termine inklusive der von Homesell24 erfassten Informationen vom Anfragenden vermittelt (nachfolgend „Kooperationspartner“).
1.2
Bedingungen, die von den AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern Homesell24 ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zugestimmt hat. Wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bestimmungen keine Zustimmung darstellt.
2. Gegenstand
2.1
Homesell24 betreibt eine Website, die es Anfragenden ermöglichen, Ihre Immobilie Homesell24 zum Kauf anzubieten und bietet darüber hinaus weitere Kommunikationskanäle, die es Anfragenden ermöglichen, mit Homesell24 in Kontakt zu treten. Homesell24 prüft und vervollständigt Anfragen anhand von Telefonaten mit den Anfragenden und darüber hinaus vereinbart Homesell24 mit dem Anfragenden Besichtigungstermine welche anschließend in Form von Datensätzen an ein Kooperationspartner weitergeleitet wird. Die Kooperationspartner kaufen die Anfragen inklusive der Dienstleistung der Terminvereinbarung. Der Termin wird vom Kooperationspartner wahrgenommen um die Immobilie für Homesell24 einzuwerten (siehe 4.1.6 – 4.1.8) und darüber hinaus dürfen die Kooperationspartner ihre Dienstleistung den Anfragenden anbieten. Die Kooperationspartner erhalten die Termine gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts. Die Anzahl an Kooperationspartner, für die eine Termin vereinbart wird, ist auf einen Kooperationspartner je Anfrage vertraglich begrenzt. Homesell24 entscheidet nach eigenem Ermessen für welchen Kooperationspartner eine Anfrage terminiert wird.
2.2
Homesell24 übernimmt nur die telefonische Qualifizierung, die Terminierung und die Übermittlung der Anfrage an geeignete Kooperationspartner. Das Zustandekommen der gewünschten Aufträge und die erfolgreiche Durchführung von Aufträgen zwischen Kooperationspartner und Anfragendem werden von Homesell24 nicht geschuldet. Die Anfragen werden aufgrund der auf dem bereitgestellten Formular erforderlichen Angaben des Anfragenden qualifiziert und den jeweiligen Kooperationspartner verkauft und übermittelt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Anfragenden prüft und schuldet Homesell24 nicht.
2.3
Das Einstellen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden stellt nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist keine bindende Vertragserklärung gegenüber Homesell24 oder den anbietenden Kooperationspartnern. Der Anfragende entscheidet nach dem Erhalt eines entsprechenden Angebots, ob und welche Dienstleistung er in Anspruch nehmen möchte. Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Anfragenden und den Kooperationspartnern nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.4
Homesell24 behält sich vor, einzelne Funktionalitäten seines Internetdienstes fortlaufend zu aktualisieren bzw. anzupassen, ggf. auch einzuschränken. Weiterhin behält sie sich vor, die auf den Homesell24-Websites angebotenen Dienste zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.5
Homesell24 kann aufgrund technischer Unmöglichkeit keine allumfassende Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Kooperationspartner erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsfragen sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc. die Funktionalität der Homesell24-Website und die angebotenen Dienste einschränken können.
2.6
Es ist unzulässig, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Homesell24 Inhalte der Homesell24-Website zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen und/oder anderweitig zu verwenden.
3. Vertragsschluss
3.1
Für die Nutzung der Dienstleistung von Homesell24 ist eine Willenserklärung seitens des Kooperationspartners erforderlich. Dies kann telefonisch, per Fax, über ein Formular, oder per E-Mail erfolgen. Insbesondere durch das handschriftliche signieren und zurückschicken eines von Homesell24 übermittelten Angebots an den Kooperationspartner. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem Homesell24 als Annahmeerklärung eine Auftragsbestätigung zusendet.
3.2
Die Willenserklärung ist kostenlos und es besteht kein Recht auf ein Vertragsschluss mit Homesell24. Homesell24 kann den Vertragsschluss ggf. an weitere Voraussetzungen knüpfen wie bspw. eine Bonitätsüberprüfung.
3.3
Ausschließlich Unternehmen, die in rechtlich zulässiger Weise im Sinne des BGB geschäftsmäßig Waren und/oder Dienstleistungen veräußern, dürfen einen Willenserklärung für eine Zusammenarbeit mit Homesell24 abgeben.
Mit der Willenserklärung gegenüber Homesell24, stimmt der Kooperationspartner folgender Vereinbarung zu: Für seine Tätigkeit(en) liegt eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument vor, welches ein bestehendes Gewerbe nachweist. Sofern für die Tätigkeit notwendig, liegt eine entsprechende Versicherung wie bspw. eine Betriebshaftpflicht vor. Der Kooperationspartner verrichtet nur die Arbeiten, zu denen er auch zugelassen ist und hält die Richtlinien von Industrie und Handwerkskammern, Standesorganisationen und ähnlichen Institutionen ein. Wenn der Kooperationspartner von Homesell24 einen Termin mit einem Anfragenden erhält, meldet er sich zeitnah beim Anfragenden und nimmt diesen Termin war. Der Kooperationspartner berät den Anfragenden nach bestem Wissen und Gewissen. Kommt es zu einem Vertragsschluss zwischen Kooperationspartner und Anfragenden, akzeptiert und respektiert der Kooperationspartner die gängigen Standards seines Gewerbes und beschäftigt qualifiziertes Personal. Der Kooperationspartner gewährt dem Anfragenden seine bestmögliche Leistung und eine vollständig verrichtete Arbeit.
3.4
Ein Vertragsverhältnis als Kooperationspartner mit Homesell24 steht unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen zu und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung von Homesell24. Ist das Unternehmen eine juristische Person, so bedarf es der genauen Angabe der Vertretungsverhältnisse.
3.5
Der Kooperationspartner ist verpflichtet, zu beginn der Zusammenarbeit mit Homesell24 zutreffende und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Kooperationspartner hat eventuelle Veränderungen der Daten unverzüglich und unaufgefordert gegenüber Homesell24 mitzuteilen.
3.6
Des Weiteren besteht selbst nach erfolgreicher Willenserklärung für eine Zusammenarbeit mit Homesell24 kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von Homesell24. Darüber hinaus ist Homesell24 berechtigt, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zu beenden, wenn diese nachhaltig gegen die Verpflichtungen verstoßen.
3.7
Mit der Registrierung bzw. mit der Willenserklärung für eine Zusammenarbeit mit Homesell24 versichert der Kooperationspartner, zum Zeitpunkt des Beginns der Kooperation weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, noch Insolvenzreife erreicht zu haben. Sollte dieser Fall eintreten, verpflichten sich die Kooperationspartner weiterhin, Homesell24 unverzüglich davon zu unterrichten, spätestens allerdings zwei Werktage nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. Eintritt in die Insolvenzreife.
4. Rechte und Pflichten der Parteien
4.1 Pflichten der Kooperationspartner
4.1.1
Gegenüber Homesell24 ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Gegenüber dem Kooperationspartner ist Homesell24 berechtigt, abzugebende Erklärungen sowie alle Anfragen an diese E-Mail-Adresse zu senden, es sei denn, durch Gesetz oder Vertrag ist eine strengere Form zwingend vorgeschrieben. Der Kooperationspartner muss dafür sorgen, dass ihm die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten E-Mails zugehen. Weiterhin muss der Kooperationspartner dafür sorgen, dass die E-Mails nicht zurückgewiesen werden, weil bspw. das Speichervolumen überschritten oder der Spam-Filter aktiviert ist.
4.1.2
Der von Homesell24 betriebene Online-Dienst darf nur mit herkömmlichen Programmen oder einer ggf. von Homesell24 zur Verfügung gestellten Software genutzt werden; die Nutzung mit automatisierter Software (z.B. Skript-Programmen) ist nicht gestattet, soweit Homesell24 dem nicht explizit schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt ebenso, wenn die Verwendung dieser Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.1.3
Die Datenübermittlung von Anfragen und die von Homesell24 vereinbarten Termine erfolgen per E-Mail an eine vom Kooperationspartner mitgeteilte E-Mail Adresse. Homesell24 stellt monatlich Reports mit allen übermittelten Anfragen bzw. Terminen zur Verfügung. Hiermit kann die Übermittlung aller Anfragen bzw. Terminen geprüft werden. Das Vorgehen bei Kenntnisnahme von fehlerhafter Datenübermittlung richtet sich gemäß Ziffer 4.3.2.
4.1.4
Der Kooperationspartner kommuniziert per E-Mail an Homesell24 (partner@homesell24.de) zu Beginn des Vertragsverhältnis mindestens jeweils drei Zeitfenster von mindestens vier Stunden an unterschiedlichen Wochentagen von Montag – Sonntag, zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr, an den Homesell24 entsprechende Termine für den Kooperationspartner mit Anfragenden vereinbaren kann. Der Kooperationspartner ist berechtigt, die Zeitfenster mit einer Frist von 7 Tagen zu ändern. Termine die bereits vor wirksamwerden der Änderung terminiert wurden, bleiben von der Änderung unberührt.
4.1.5
Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die Termine die von Homesell24 zwischen dem Kooperationspartner und dem Anfragenden vermittelt wurden, so wie von Homesell24 terminiert, wahrzunehmen. Ändert oder verschiebt der Kooperationspartner eigenständig den von Homesell24 terminierten Termin mit dem Anfragenden und kommt dieser sodann nicht mehr zustande oder erscheint der Kooperationspartner egal aus welchem Grund nicht zu dem vereinbarten Termin, so erlischt die von Homesell24 vertraglich zugesicherte Termingarantie für diese Anfrage. Die Leistung wurde in diesem Fall auch wenn der Termin dann nicht mehr stattfindet, trotzdem Vollumfänglich erbracht.
4.1.6
Der Kooperationspartner verpflichtet sich den Verkehrswert der Immobilie gemäß § 194 BauGB zu ermitteln und den ermittelten Verkehrswert inklusive Fotos von jedem Raum in Form eines Kurzgutachtens in PDF Form spätestens 7 Tage nach dem Besichtigungstermin an Homesell24 per E-Mail zu übermitteln.
4.1.7
Das Gutachten muss eine Beschreibung des Objektes und seines baulichen Zustands enthalten. Hierzu zählen insbesondre: Grundstücksdaten, Flächenangaben, die Bausubstanz, die Ausstattung, sowie eventuelle Bauschäden und Instandhaltungsrückstau. Des weiteren beschreibt das Gutachten die örtlichen Gegebenheiten, die infrastrukturelle Anbindung des Grundstücks sowie den lokalen und regionalen Immobilienmarkt. Etwaige Wertbeeinflussende Umstände wie Vermietungsstand, Grunddienstbarkeiten sowie zeitnah anstehende Sonderumlagen bei Teileigentum sind vom Kooperationspartner bei der Wertermittlung zu berücksichtigen. Neben der Objekt-, Lage- und Marktbeschreibung enthält es noch eine Darstellungen des gewählten Bewertungsverfahrens. Auch die Wahl des jeweils angewendeten Bewertungsverfahren muss der Kooperationspartner begründen.
4.1.8
Insofern die erforderlichen Unterlagen, teilweise oder gänzlich für eine ordnungsgemäße Einwertung zum Zeitpunkt der Besichtigung oder unmittelbar danach fehlen, sind die Angaben des Anfragenden maßgeblich. Darauf ist im Gutachten entsprechend hinzuweisen.
4.1.8.1
Homesell24 kann schriftlich auf die Erstellung des Gutachtens verzichten. Wobei eine lediglich ausbleibende Verzichtserklärungen keine Zustimmung auf Verzicht darstellt.
4.1.9
Den Kooperationspartnern ist es untersagt, Immobilien welche Homesell24 zum Kauf angeboten worden sind selbst zu erwerben. Homesell24 kann schriftlich auf Ziff. 4.1.9 verzichten. Wobei eine lediglich ausbleibende Verzichtserklärungen keine Zustimmung auf Verzicht darstellt.
4.1.10
Jede Handlung, die geeignet ist, die Infrastruktur von Homesell24 in ihrer Funktionalität zu beeinträchtigen, ist untersagt.
4.1.11
Homesell24 stellt dem Kooperationspartner Werbemittel mit dem Logo und der Markenidentität von Homesell24 wie z.B personalisierte Visitenkarten, Mappen, Kugelschreiber und diverse weitere Werbemittel nach eigenem Ermessen gegen eine Gebühr oder unentgeltlich zur Nutzung während dem Vertragsverhältnis zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf die Werbemittel so wie auf die Nutzung der Markenrechte ist daraus nicht herzuleiten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnis ist die weitere Nutzung der von Homesell24 zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht gestattet. Auch ist die eigenständige Vervielfältigung der Werbemittel in gleicher oder veränderter Art und Weise nicht gestattet. Überschüssige Werbemittel sind nach Beendigung der Zusammenarbeit auf eigene Kosten an Homesell24 zurückzusenden.
4.2 Rechte der Kooperationspartner
4.2.1
Kooperationspartner können die Anfragen bzw. Termine mit den von Homesell24 erhobenen und erstellten Daten zu Anfragenden im Rahmen ihrer jeweils getroffenen Vereinbarung bestellen und erwerben. Bei Homesell24 eingegangene und geprüfte Anfragen werden unverzüglich nach positiver Überprüfung terminiert und an Kooperationspartner gesendet und sind somit, soweit nachprüfbar, aktuell.
4.2.2
Kooperationspartner sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu nutzen. Die Weiterleitung an durch Homesell24 nicht autorisierte Dritte sowie die darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Insbesondere sind die Kooperationspartner nicht zur Weiterveräußerung der Leads berechtigt.
4.2.3
Der Kooperationspartner darf während der Dauer der Kooperation auf seiner Webseite auf seine Tätigkeit als Kooperationspartner von Homesell24 verweisen und hierzu das Logo von Homesell24 mit einer entsprechenden Verlinkung zur Website von Homesell24 einbinden. Das Logo darf ausschließlich in unveränderter Form wie von Homesell24 zur Verfügung gestellt verwendet werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist das Homesell24 Logo unverzüglich von der Webseite zu entfernen. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Markenrechte oder Teilen davon ist hieraus nicht herzuleiten. Homesell24 darf nach eigenem Ermessen und ohne die Nennung von Gründen die Nutzung des Logos sowie Bestandteilen der Markenidentität in jeder Art und Weise auch während einem bestehenden Vertragsverhältnis untersagen.
4.3 Anfragespezifikationen, Gewährleistung und Reklamation von Anfragen
4.3.1
Homesell24 gewährleistet dem Kooperationspartner, dass die Anfragen die vertraglich vereinbarten Anfragespezifikationen enthalten, sofern diese Homesell24 von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt worden sind. Darüber hinaus ist das Zustandekommen des Termins mit dem Anfragenden Teil der Beschaffenheit der geschuldeten Leistung. Es handelt sich insoweit um eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I S. 1 BGB.
4.3.1.2 Anfragespezifikationen:
Vor- und Nachname, E-Mail Adresse ,Telefonnummer und Objektadresse des Anfragenden. Darüber hinaus erfasst Homesell24 weitere Daten zum Objekt des Anfragenden, welche an die Kooperationspartner weitergegeben werden, jedoch nicht zu den geschuldeten Anfragespezifikationen zählen.
4.3.1.3
Homesell24 ist bestrebt einen Folgetermin zwischen den Anfragenden und dem Kooperationspartner jeweils zu vermitteln, insofern der Anfragende und der Kooperationspartner dies wünschen. Es ist ausdrücklich nicht Teil der Beschaffenheitsvereinbarung zwischen Homesell24 und dem Kooperationspartner und stellt bei Nichtzustandekommen keinen Reklamationsgrund dar.
4.3.2
Bei nicht vereinbarungsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen gemäß den Anfragespezifikationen oder bei nicht schuldhaft durch den Kooperationspartner verursacht, dass nicht zustande kommen des Termins zwischen dem Kooperationspartner und dem Anfragenden, steht dem Kooperationspartner ein Recht auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB zu. Der Kooperationspartner ist verpflichtet die betreffende Anfrage innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Anfrage bzw. des Termins unter Angabe der korrekten Anfragen-ID sowie eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 I HGB per E-Mail an partner@Homesell24.de ordnungsgemäß zu rügen („Reklamation“). Die Reklamationsgründe sind vom Kooperationspartner nachzuweisen. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann Homesell24 nach eigener Wahl nachbessern (also sofern möglich, den Reklamationsgrund beheben), die Anfrage gegen eine andere ersetzen (kostenlose Ersatzanfrage), oder in der Folgerechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.3.3
Homesell24 ist bemüht, Scheinanfragen zu erkennen und ggf. auszufiltern. Dabei kann Homesell24 aber nicht gewährleisten, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Den Kooperationspartner räumt Homesell24, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein aus Kulanz, im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit ein. Dem Kooperationspartner ist außerdem bewusst, dass Homesell24 nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.4 Laufzeit und Pause
4.4.1
Die Parteien vereinbaren individuell eine Gesamtlaufzeit innerhalb welcher die bestellte Gesamtmenge der Anfragen ausgeliefert wird. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien eine Mindest- und Höchstabnahmemenge pro Monat bzw. anteilig pro Woche.
4.4.2
Wird während eines Vertragsverhältnisses im Einzelfall nach individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien eine Pause gewährt, also eine Zeitspanne, in der die Übermittlung von Anfragen einvernehmlich ausgesetzt und anschließend wieder aufgenommen, ist Homesell24 auch innerhalb dieser Zeitspanne berechtigt, die Mindestmenge der Anfragen pro Monat bzw. anteilig pro Woche an den Kooperationspartner zu übermitteln.
4.5 Vermittlungsgebiet
Die Parteien vereinbaren ein Vermittlungsgebiet anhand von in Kilometer angegeben Umkreises einer beliebigen Stadt (z.B. Waiblingen + 50km).
5 Vergütung
5.1
Die Anfragen sind gemäß Vereinbarung zu bezahlen, unabhängig davon, ob es später zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Kooperationspartner kommt. Es handelt sich um einen Kauf der Anfragen in Form von Datensätzen. Die Bestellmenge in Bezug auf die Anzahl der Anfragen stellt dabei eine feste Menge dar. Bezahlt wird pro Anfrage bzw. Termin. Die Auslieferung der Anfragen steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und ist von den Anfragen der Anfragenden im jeweiligen Vermittlungsgebiet abhängig. Eine Pflicht von Homesell24 zur Übermittlung der vollständigen Bestellmenge besteht nicht. Sofern die bezahlte Anzahl von Anfragen, im vereinbarten Zeitraum, mangels Verfügbarkeit nicht von Homesell24 geliefert werden kann, erhält der Kooperationspartner eine Gutschrift in entsprechender Höhe, welche er für weitere Dienstleistungen von Homesell24 verwenden kann. Eine Barauszahlung bzw. Erstattung der Gutschrift ist nicht möglich.
5.2
Die Rechnungen an die Kooperationspartner verschickt Homesell24 per E-Mail, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde an die bekannte bzw. angegebene E-Mail-Adresse, ersatzweise an die E-Mail Adresse von der aus das unterschriebene Angebot an Homesell24 zurückgeschickt wurde. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung oder per Lastschrifteinzug. Wenn mit dem Kooperationspartner das Lastschriftverfahren vereinbart worden ist, muss der Kooperationspartner stets für eine ausreichende Deckung sorgen. Falls eine Lastschrift zurückgebucht wird, ohne dass Homesell24 ein Verschulden zur Last fällt, ist Homesell24 berechtigt, eine Transaktionskostenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
5.3
In Verzug kommt der Kooperationspartner 10 Tage nach Erhalt einer Rechnung, Zahlungsaufforderung und/oder Auftragsbestätigung.
5.4
Gegenüber den Entgeltforderungen von Homesell24 kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
5.5
Homesell24 hat die Berechtigung, Dritte zur Ausführung des Inkassomanagements zu beauftragen und die dafür erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben. Daneben ist Homesell24 ebenfalls berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
6.1
Die Zusammenarbeit zwischen Homesell24 und dem Kooperationspartner endet automatisch nachdem Homesell24 die Anzahl an bestellten bzw. bezahlten Anfragen ausgeliefert hat.
6.2
Wenn Homesell24 drei Monate in Folge, weniger als die Hälfte der Mindestabnahmemenge vereinbarten Anfragen ausliefert, steht dem Kooperationspartner ein Sonderkündigungsrecht, welches er innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Falleintritts ausüben muss, zu. Für bereits geleistete Zahlungen besteht kein Rückforderungsrecht, diese können in Form von Guthaben für weitere Dienstleistungen genutzt werden.
6. Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten
6.1
Homesell24 hat die Berechtigung, ohne eine Ankündigungsfrist die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
6.2
Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten ist der Kooperationspartner dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt des Überganges zu beenden.
7. Haftungsbeschränkung
7.1
Homesell24 haftet gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) mit Ausnahme des Falles der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den Fall, dass den gesetzlichen Vertretern, den leitenden Angestellten oder den sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verletzung der Vertragspflichten haftet Homesell24 für jedes einfach fahrlässige Verhalten dieser Personen.
7.2
Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Homesell24, ist die Haftung der Höhe nach auf die typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Homesell24.
7.3
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4
Wenn und soweit die Haftung von Homesell24 beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5
Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaig zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Anfragenden und Kooperationspartner ergeben, ist Homesell24 mangels eigenen Verschuldens haftungsrechtlich nicht verantwortlich. Für den Fall der gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer bezüglich der von ihm begangenen Pflichtverletzung verpflichtet, Homesell24 von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dasselbe gilt, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Kooperationspartner, sondern mit einem anderen Unternehmen zustande gekommen ist, an das Homesell24 die Daten berechtigterweise weitergegeben hat.
8. Datenschutz
8.1
Personenbezogene Daten werden von Homesell24 zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Regelungen verarbeitet. In der [Datenschutzerklärung] sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen.
8.2
Gemäß dem gesetzlichen Zweckbindungsgrundsatz dürfen die von Homesell24 übermittelten Daten nur zum Zwecke der Anfragenbearbeitung und, sofern ein Zuschlag erfolgt, der Durchführung des Vertrags mit den Anfragenden verarbeitet werden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken nicht zulässig.
9. Änderungen der AGB und Anpassung von Leistungsmerkmalen und Lieferkonditionen
9.1
Homesell24 behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern das für die Kooperationspartner zumutbar ist, was insbesondere der Fall ist, wenn die Änderungen keine relevanten Nachteile mit sich bringen für die Vertragspartner, wenn die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder wenn neue Lieferungs- und Leistungsmerkmale hinzukommen, welche neue bzw. zusätzliche Regelungen erfordern.
9.2
Änderungen werden den Kooperationspartner spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Kooperationspartner den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Darüber hinaus verpflichtet sich Homesell24, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Homesell24, Waiblingen.
10.2
Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
10.3
Wenn sich eine Bestimmung dieser AGB oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kooperationspartner und Homesell24 als unwirksam herausstellt oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.4
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer eventuellen Regelungslücke tritt das Gesetz.